Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (MdB) hat den Entwurf zur
Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Mit der Änderung des
Bundesjagdgesetzes sollen einige Regelungen vereinheitlicht werden.
– Schießübungsnachweis
– Bleireduzierte Büchsenmunition
– Bleifreie Schrotmunition
– Einheitliche Jägerprüfung – Wildbrethygiene als Sperrfach
– Einheitliche Jägerprüfung – Flintenschießen
München, 26. Februar 2016 – Am vergangenen Mittwoch haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Bundesjagdgesetzes“ vorgelegt.
Am 10. März soll diesbezüglich eine Verbändeanhörung stattfinden. „Ziel ist es unter
anderen eine zukunftsfähige, nachhaltige Jagd zu sichern“, so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt.
Der Entwurf des Bundesjagdgesetzes wird derzeit von den Landesverbänden geprüft
und mit den bestehenden Landesjagdgesetzen verglichen. Präsident der Bayerischen Jagdverbandes Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Der Gesetzesentwurf stellt keine Verschlechterung für Bayern da. Im Gegenteil: Der Bayerische Weg wird mit dieser Novelle vom Bund bestätigt und gewürdigt.“ Weiterlesen